skgeintritt

Mitgliedsantrag

Merkblatt zur Mitgliedschaft in der SKG

Das Merkblatt dient zu Ihrer Information und bezieht sich auf die Satzung der SKG in ihrer jeweils gültigen Fassung.

• Die Satzung der SKG ist über den Abteilungsvorstand bzw. den Übungsleiter/Trainer erhältlich oder über die Internetseite der SKG www.skg-rossdorf.de herunterzuladen.

• Bei Minderjährigen müssen beide Erziehungsberechtigte unterschreiben. Ist nur eine Unterschrift vorhanden, gehen wir davon aus, dass ein alleiniges Sorgerecht vorliegt.

• Mit der Eintrittserklärung ist zwingend eine Einzugsermächtigung für die Beiträge abzugeben.

• Die Mitglieder erklären sich damit einverstanden, dass ihre persönlichen Daten auf Datenträger ge-speichert und ausschließlich innerhalb der SKG verwendet werden.

• Daten zu Bankverbindungen verwalten nur der Mitgliederverwalter der Beitrag führenden Abteilung und der Mitgliederverwalter des SKG-Hauptvorstandes.

• Änderungen der Bankverbindung sind umgehend bekannt zu geben, da die Kosten für erfolglose Ab-buchungsversuche an das Mitglied weiterbelastet werden.

• Der Betrag der Erstabbuchung beinhaltet eine einmalige Aufnahmegebühr in Höhe von z.Zt. 8,00 €, den jeweils gültigen monatlichen Beitrag sowie abteilungsbezogene Sonderbeiträge. Die Erstabbuchung enthält evtl. zurückliegende Zeiträume seit Beginn der Mitgliedschaft. Grundsätzlich werden die Beiträge jedoch im Voraus eingezogen.

Die Kündigungsfrist beträgt 6 Wochen zum Halbjahres-/Jahresende und hat schriftlich zu erfolgen.

Aufnahmegebühr (einmalig) 8,00 €

monatliche Beiträge:

Ausgangsbasis ist der jeweils gültige Grundbeitrag für Erwachsene ab dem 18. Lebensjahr.

Als Kinder und Jugendliche gelten Personen vom 3. bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres.

Als Schüler und Studenten gelten Personen bis zum vollendeten 25. Lebensjahr.

Kinder bis zur Vollendung des 3. Lebensjahres sind beitragsfrei.

Grundbeitrag für aktive Erwachsene 10,50 €

Kinder und Jugendliche 7,90 € (= 75 % des Grundbeitrages)

Aufnahmegebühr (einmalig) 8,00 €

Auf Antrag gelten folgende Sonderbeiträge:

1. Einzelpersonen:
Inaktive Erwachsene 8,40 € (= 80 % des Grundbeitrages)
Schüler und Studenten 7,90 € (= 75 % des Grundbeitrages)

2. Familien (mindestens 3 aktive und beitragspflichtige Personen, die in einem Haushalt leben. Großeltern fallen nicht in den Familienbeitrag):
Erwachsene als Familienmitglied 8,40 € (= 80 % des Grundbeitrages)
Kinder, Jugendliche und Studenten 6,30 € (= 75 % des ermäßigten Familienbeitrages für Erwachsene)